Balkonkraftwerk aufstellen – was sagt der Gesetzgeber?

⚖️ Rechtlicher Überblick · Stand 2026

Viele Interessierte schrecken vor einem Balkonkraftwerk zurück, weil sie unsicher sind: Ist das überhaupt erlaubt? Brauche ich eine Genehmigung? Und was sagt der Vermieter?

Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren vieles vereinfacht. Hier findest du den aktuellen Überblick – verständlich und ohne Juristendeutsch.

🔌 Wie viel Leistung ist erlaubt?

Für private Haushalte gilt: Solange der Wechselrichter auf 600 Watt begrenzt ist, gilt das Balkonkraftwerk als steckfertige Erzeugungsanlage.

📝 Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Ja – aber deutlich einfacher als früher.

Die Anmeldung dauert in der Regel nur wenige Minuten und kann komplett online erledigt werden.

🏠 Darf ich ein Balkonkraftwerk als Mieter nutzen?

Grundsätzlich ja – mit Einschränkungen:

In der Praxis sind viele Vermieter kooperativ, wenn das Balkonkraftwerk rückstandslos entfernt werden kann.

🔌 Schuko- oder Wieland-Steckdose?

Rechtlich sind beide Varianten zulässig. Viele Anlagen werden inzwischen problemlos über eine normale Schuko-Steckdose betrieben.

Ein Elektriker ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen, wenn Unsicherheit besteht.

👉 Lohnt sich ein Balkonkraftwerk für dich?

Wenn die rechtlichen Fragen geklärt sind, stellt sich die wichtigste: Rechnet sich Solar auf deinem Balkon?

Zur Übersicht & Empfehlung

Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern eine redaktionelle Zusammenfassung des aktuellen Rechtsstands.