Viele fragen sich: Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden? Hier erklären wir Schritt für Schritt, was im Marktstammdatenregister eingetragen werden muss und was danach beim Netzbetreiber passiert.
Ja. Auch kleine Balkonkraftwerke müssen in Deutschland angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt im sogenannten Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
Dabei handelt es sich um ein zentrales Register, in dem alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland erfasst werden.
Die Anmeldung erfolgt online über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
www.marktstammdatenregister.de
Die Registrierung ist kostenlos und dauert normalerweise nur wenige Minuten.
Zuerst wird ein Benutzerkonto im Marktstammdatenregister angelegt.
Danach wird das Balkonkraftwerk als Stromerzeugungsanlage eingetragen.
Typische Angaben sind:
Wenn ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister eingetragen wird, kann der zuständige Netzbetreiber diese Registrierung einsehen.
Viele Netzbetreiber erhalten automatisch eine Information über neue Stromerzeugungsanlagen in ihrem Netzgebiet.
In vielen Fällen reicht deshalb die Registrierung im Marktstammdatenregister aus.
Nach der Anmeldung prüft der Netzbetreiber häufig, welcher Stromzähler im Haushalt installiert ist.
In älteren Gebäuden befindet sich oft noch ein sogenannter Ferraris-Zähler. Das ist der klassische schwarze Stromzähler mit einer sichtbaren Drehscheibe.
Diese Zähler wurden ursprünglich für Haushalte ohne eigene Stromerzeugung entwickelt.
Wenn ein Balkonkraftwerk Strom ins Hausnetz einspeist, kann ein solcher Zähler theoretisch rückwärts laufen.
Deshalb tauschen Netzbetreiber alte Ferraris-Zähler oft gegen einen modernen digitalen Stromzähler aus.
Der Austausch erfolgt normalerweise automatisch und verursacht für Betreiber eines Balkonkraftwerks keine zusätzlichen Kosten.
Die Registrierung sollte möglichst direkt nach der Installation des Balkonkraftwerks erfolgen.
Wer seine Anlage nicht registriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Registrierung hilft den Behörden, einen Überblick über Stromerzeugungsanlagen zu behalten.
Auch kleine Anlagen können Einfluss auf das Stromnetz haben, deshalb werden sie zentral erfasst.
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist heute sehr einfach.
In den meisten Fällen genügt eine kurze Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Der Netzbetreiber kann die Registrierung einsehen und prüft gegebenenfalls den vorhandenen Stromzähler.
Falls noch ein alter Ferraris-Zähler installiert ist, wird dieser meist gegen einen digitalen Stromzähler ersetzt.