Immer mehr Kleingärtner möchten Solarstrom nutzen. Doch ist ein Balkonkraftwerk im Schrebergarten überhaupt erlaubt? Hier erklären wir die aktuelle Rechtslage einfach und verständlich.
Grundsätzlich können kleine Photovoltaikanlagen auch in Kleingärten eingesetzt werden. Viele Kleingärtner nutzen Solarstrom beispielsweise für Beleuchtung, eine Wasserpumpe oder das Laden von Akkugeräten.
Das Bundeskleingartengesetz regelt jedoch, dass eine Gartenlaube nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf. Technische Einrichtungen dürfen daher nicht dazu führen, dass eine Gartenlaube wie ein Wohnhaus genutzt werden kann.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, das Bundeskleingartengesetz anzupassen und kleine Solaranlagen ausdrücklich zu erlauben.
Der Gesetzentwurf sollte vor allem mehr Rechtssicherheit schaffen, weil Photovoltaikanlagen im Gesetz bisher nicht ausdrücklich erwähnt werden.
Mehr dazu berichtet auch der Bundestag in einer offiziellen Kurzmeldung:
Photovoltaikanlagen in Kleingärten – Bundestag Kurzmeldung
Die Bundesregierung hat die vorgeschlagene Gesetzesänderung abgelehnt. Der Grund: Aus ihrer Sicht sind kleine Photovoltaikanlagen im Kleingarten bereits heute möglich, wenn sie nur für sogenannten Arbeitsstrom genutzt werden.
Arbeitsstrom bedeutet Strom, der für die Bewirtschaftung des Gartens verwendet wird.
Typische Beispiele sind:Solange der Strom nur für solche Zwecke genutzt wird, kann eine kleine Photovoltaikanlage grundsätzlich mit der kleingärtnerischen Nutzung vereinbar sein.
Selbst wenn Photovoltaik grundsätzlich zulässig sein kann, bedeutet das nicht automatisch, dass jede Anlage überall erlaubt ist.
Viele Kleingartenvereine haben eigene Regeln in ihrer Gartenordnung.
Typische Vorgaben können sein:Deshalb solltest du vor der Installation immer prüfen, welche Regeln in deinem Kleingartenverein gelten.
Gerade in Kleingärten ohne Stromanschluss kann eine kleine Solaranlage sehr praktisch sein.
Typische Anwendungen sind:Damit kann der Garten teilweise autark betrieben werden, ohne dass ein Netzanschluss notwendig ist.
Ein Balkonkraftwerk im Kleingarten kann eine sinnvolle Lösung sein, um umweltfreundlichen Strom direkt vor Ort zu erzeugen.
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung, weil kleine Photovoltaikanlagen bereits heute für Arbeitsstrom im Garten genutzt werden können.
Wichtig bleibt jedoch: Jeder Kleingartenverein kann eigene Regeln festlegen. Vor der Installation sollte daher immer geprüft werden, welche Vorgaben vor Ort gelten.