⚡ Solar-Ratgeber

Balkonkraftwerk im Kleingarten

Immer mehr Kleingärtner möchten Solarstrom nutzen. Doch ist ein Balkonkraftwerk im Schrebergarten überhaupt erlaubt? Hier erklären wir die aktuelle Rechtslage einfach und verständlich.

  • ✔ aktuelle Gesetzeslage erklärt
  • ✔ Hinweise zu Vereinsregeln
  • ✔ Tipps für Kleingärtner

Darf man ein Balkonkraftwerk im Kleingarten betreiben?

Grundsätzlich können kleine Photovoltaikanlagen auch in Kleingärten eingesetzt werden. Viele Kleingärtner nutzen Solarstrom beispielsweise für Beleuchtung, eine Wasserpumpe oder das Laden von Akkugeräten.

Das Bundeskleingartengesetz regelt jedoch, dass eine Gartenlaube nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf. Technische Einrichtungen dürfen daher nicht dazu führen, dass eine Gartenlaube wie ein Wohnhaus genutzt werden kann.

Warum das Thema politisch diskutiert wird

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, das Bundeskleingartengesetz anzupassen und kleine Solaranlagen ausdrücklich zu erlauben.

Geplant war eine Ergänzung im Gesetz, nach der Balkonkraftwerke ausdrücklich zur Eigenversorgung im Kleingarten zulässig sein sollten.

Der Gesetzentwurf sollte vor allem mehr Rechtssicherheit schaffen, weil Photovoltaikanlagen im Gesetz bisher nicht ausdrücklich erwähnt werden.

Mehr dazu berichtet auch der Bundestag in einer offiziellen Kurzmeldung:

Photovoltaikanlagen in Kleingärten – Bundestag Kurzmeldung

Warum die Bundesregierung den Vorschlag abgelehnt hat

Die Bundesregierung hat die vorgeschlagene Gesetzesänderung abgelehnt. Der Grund: Aus ihrer Sicht sind kleine Photovoltaikanlagen im Kleingarten bereits heute möglich, wenn sie nur für sogenannten Arbeitsstrom genutzt werden.

Arbeitsstrom bedeutet Strom, der für die Bewirtschaftung des Gartens verwendet wird.

Typische Beispiele sind:
  • Beleuchtung der Gartenlaube
  • Betrieb einer Wasserpumpe
  • Strom für Gartengeräte
  • Laden von Akkus

Solange der Strom nur für solche Zwecke genutzt wird, kann eine kleine Photovoltaikanlage grundsätzlich mit der kleingärtnerischen Nutzung vereinbar sein.

Wichtig:
Photovoltaik im Kleingarten ist grundsätzlich möglich, wenn sie nur zur Stromversorgung des Gartens genutzt wird und nicht zur dauerhaften Wohnnutzung führt.

Warum Kleingartenvereine trotzdem eine wichtige Rolle spielen

Selbst wenn Photovoltaik grundsätzlich zulässig sein kann, bedeutet das nicht automatisch, dass jede Anlage überall erlaubt ist.

Viele Kleingartenvereine haben eigene Regeln in ihrer Gartenordnung.

Typische Vorgaben können sein:
  • Genehmigung durch den Vereinsvorstand
  • Begrenzung der Modulgröße
  • Montage nur auf der Laube
  • keine festen Netzanschlüsse

Deshalb solltest du vor der Installation immer prüfen, welche Regeln in deinem Kleingartenverein gelten.

Wann ein Balkonkraftwerk im Kleingarten sinnvoll ist

Gerade in Kleingärten ohne Stromanschluss kann eine kleine Solaranlage sehr praktisch sein.

Typische Anwendungen sind:
  • Gartenbeleuchtung
  • Betrieb einer kleinen Wasserpumpe
  • Laden von Akkus
  • Strom für Werkzeuge

Damit kann der Garten teilweise autark betrieben werden, ohne dass ein Netzanschluss notwendig ist.

Fazit

Ein Balkonkraftwerk im Kleingarten kann eine sinnvolle Lösung sein, um umweltfreundlichen Strom direkt vor Ort zu erzeugen.

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung, weil kleine Photovoltaikanlagen bereits heute für Arbeitsstrom im Garten genutzt werden können.

Wichtig bleibt jedoch: Jeder Kleingartenverein kann eigene Regeln festlegen. Vor der Installation sollte daher immer geprüft werden, welche Vorgaben vor Ort gelten.